AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SkyTherm

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SkyTherm

Einzelunternehmen

Martin Dömelt

Krummestraße 18

59872 Meschede

E-Mail: kontakt@skytherm.de

Telefon: 015204561101

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen SKY THERM (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über Dienstleistungen im Bereich der Drohnentechnik und des Drohnenservices.

Die AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) sowie Verbrauchern (§ 13 BGB).

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:

  • Drohnengestützte Thermografie
  • Thermografische Untersuchungen von Gebäuden
  • Photovoltaik-Inspektionen
  • Dach- und Fassadeninspektionen
  • Immobilienfotografie
  • Luftbild- und Videoaufnahmen
  • Baustellendokumentation
  • Vermessungsflüge
  • Dokumentationen und Auswertungen
  • Erstellung digitaler Bild- und Messdaten

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag).

Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, sobald die vereinbarten Dienstleistungen durchgeführt und gegebenenfalls auftretende Fragen im Zusammenhang mit der Leistung bearbeitet wurden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

§ 3 Vertragsabschluss und Durchführung der Dienstleistungen

(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite, in Werbematerialien oder sonstigen Veröffentlichungen des Auftragnehmers stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, eine Anfrage zu stellen.

(2) Der Auftraggeber kann Anfragen oder Buchungen über die Webseite, per E-Mail, telefonisch oder persönlich an den Auftragnehmer richten. Auf Grundlage der vom Auftraggeber übermittelten Informationen erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot.

(3) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(4) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt und der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigt oder mit der Durchführung der beauftragten Dienstleistung beginnt.

(5) Annahmen, Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder in Textform erfolgenden Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn er die angefragte Leistung aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für bis zum Zeitpunkt der Ablehnung bereits erbrachte Leistungen unberührt.

(7) Die Leistungen des Auftragnehmers werden grundsätzlich als einmalige Dienstleistungen erbracht, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine regelmäßig wiederkehrende Leistung oder feste Vertragslaufzeit vereinbart wurde. Regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen oder Leistungen mit einer festen Laufzeit bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Art, Umfang, Vergütung und Laufzeit ergeben sich in diesem Fall aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(8) Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen unter Anwendung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten in den angebotenen Leistungsbereichen.

(9) Die Abbildungen und Beschreibungen der Dienstleistungen auf der Webseite, in Prospekten, Werbematerialien oder sonstigen Veröffentlichungen dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindliche Beschaffenheits- oder Leistungszusage dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(10) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen am Inhalt oder Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des vereinbarten Dienstleistungsinhalts eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.

(11) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen geeigneter Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot vereinbarten Festpreise.

Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Alle Preise im Angebot des Auftragnehmers sind als Bruttopreise inkl. MwSt. aufgeführt.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 1 und 2 BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringende Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.

§ 5 Anfahrtskosten

Die Anfahrt innerhalb eines Radius von 20 km ab Meschede-Freienohl ist im Preis enthalten. 

Für weitere Entfernungen berechnen wir 0,60 € netto je gefahrenem Mehrkilometer (Hin- und Rückfahrt).

Anfahrtskosten werden entsprechend dem jeweiligen Angebot berücksichtigt.

Zusätzliche Fahrten, Wartezeiten oder Mehrkosten aufgrund von Verzögerungen durch den Auftraggeber können gesondert berechnet werden.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:

  • Zugang zu den Grundstücken sicherzustellen,
  • erforderliche Ansprechpartner bereitzustellen,
  • alle notwendigen Informationen vollständig mitzuteilen,
  • bekannte Gefahrenstellen anzugeben,
  • erforderliche Zustimmungen von Grundstückseigentümern einzuholen.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

§ 7 Wetterbedingungen und Flugsicherheit

Die Durchführung von Drohnenflügen ist ausschließlich bei sicheren Wetterbedingungen möglich.

Eine Drohnenbefliegung kann insbesondere bei folgenden Wetterbedingungen nicht durchgeführt werden:

  • zu hoher Windgeschwindigkeit,
  • starkem Niederschlag,
  • Nebel,
  • Gewitter,
  • extremen Temperaturen,
  • sonstigen sicherheitsrelevanten Wetterlagen.

Allein der verantwortliche Fernpilot entscheidet unter Berücksichtigung der jeweiligen Wetter- und Sicherheitsbedingungen über die Durchführung des Drohnenfluges.

Kann ein Auftrag aufgrund der Wetterbedingungen oder aus sonstigen Sicherheitsgründen nicht zum vereinbarten Termin durchgeführt werden, wird kostenfrei ein Ersatztermin vereinbart.

Kann kein Ersatztermin gefunden werden, wird eine bereits gezahlte Vergütung für die aufgrund der Wetter- oder Sicherheitsbedingungen nicht erbrachten Leistungen anteilig oder vollständig zurückerstattet.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen wetter- oder sicherheitsbedingter Terminverschiebungen bestehen nicht.

§ 8 Flugverbotszonen und Genehmigungen

Die Durchführung eines Fluges erfolgt ausschließlich unter Beachtung sämtlicher geltender luftrechtlicher Vorschriften.

Sollte sich das Einsatzgebiet innerhalb einer Flugverbotszone, einer Kontrollzone, eines Naturschutzgebietes, eines militärischen Sperrgebietes oder einer sonstigen genehmigungspflichtigen Zone befinden, kann der Auftrag nur durchgeführt werden, wenn sämtliche erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen.

Der Auftraggeber hat alle ihm möglichen Mitwirkungspflichten zu erfüllen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge aus Sicherheits- oder Rechtsgründen jederzeit abzubrechen.

§ 9 Thermografie und Messgenauigkeit

Thermografische Untersuchungen erfolgen nach dem aktuellen Stand der Technik.

Die Messergebnisse sind unter anderem abhängig von:

  • Witterung,
  • Sonneneinstrahlung,
  • Wind,
  • Temperatur,
  • Materialeigenschaften,
  • Gebäudezustand.

Die Ergebnisse stellen Momentaufnahmen zum Zeitpunkt der Messung dar.

Eine vollständige Fehlerfreiheit oder das Auffinden sämtlicher Schäden kann nicht garantiert werden.

Die Auswertung ersetzt keine Begutachtung durch Sachverständige, Statiker oder Fachingenieure.

§ 10 Photovoltaik-Inspektionen

Die thermografische Inspektion von Photovoltaikanlagen dient ausschließlich der Erkennung möglicher Auffälligkeiten.

Eine Garantie hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Ertragsprognosen oder zukünftiger Schadensentwicklungen wird nicht übernommen.

Empfehlungen ersetzen keine Prüfung durch einen Elektrofachbetrieb.

§ 11 Vermessungen

Soweit Vermessungsleistungen angeboten werden, dienen diese ausschließlich der Dokumentation oder Projektplanung.

Sie ersetzen keine amtlichen Vermessungen oder hoheitlichen Katastervermessungen.

§ 12 Nutzungsrechte

Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte an den Ergebnissen der Dienstleistung verbleiben beim Auftragnehmer, soweit im jeweiligen Angebot oder in einer sonstigen Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung das im jeweiligen Angebot vereinbarte, nicht übertragbare Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Ergebnissen der Dienstleistung.

Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber entstehen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, Designrechte, Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte einschließlich aller Entwicklungsstufen, stehen, soweit gesetzlich zulässig und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, dem Auftragnehmer zu.

Der Auftragnehmer behält dauerhaft die Rechte an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung vom Auftraggeber nicht verwendet werden.

Die geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

Eine Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte oder eine über den vereinbarten Umfang hinausgehende kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 13 Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, entstandene Luftbilder, Fotos, Videos und Thermografieaufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.

Dies umfasst insbesondere:

  • Internetseite
  • Social Media
  • Broschüren
  • Flyer
  • Präsentationen
  • Messeauftritte

Personenbezogene Daten sowie schutzwürdige Informationen werden hierbei berücksichtigt.

Der Auftraggeber kann der Referenznutzung vor Vertragsschluss schriftlich widersprechen.

§ 14 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies insbesondere zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich oder anderweitig gesetzlich zulässig ist.

Luftbild-, Foto- und Videoaufnahmen sowie sonstige im Rahmen der Dienstleistung erhobene Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter: https://www.skytherm.de/datenschutzerklärung

§ 15 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Folgeschäden und mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.

§ 16 Höhere Gewalt

Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Naturereignisse, technischer Störungen, Flugbeschränkungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden, bestehen keine Schadensersatzansprüche.

Bereits entstandene notwendige Kosten können in Rechnung gestellt werden.

§ 17 Stornierung

Eine Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

Bei späteren Absagen werden folgende Ausfallkosten berechnet:

  • 48 bis 24 Stunden vor Einsatz: 50 % der Auftragssumme
  • weniger als 24 Stunden vor Einsatz oder Nichterscheinen: 100 % der Auftragssumme

Bereits entstandene Fremdkosten werden zusätzlich berechnet.

§ 18 Widerrufsrecht

(1) Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter: https://www.skytherm.de/widerrufsbelehrung

(2) Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 19 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Meschede bzw. der gesetzlich zuständige Gerichtsbezirk in Nordrhein-Westfalen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Wahl des Gerichtsstandes.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.

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